Der Rettungsassistent ist die höchste nichtärztliche Qualifikationsstufe im Rettungsdienst. Rettungsassistenten kommen als Transportführer auf Rettungswagen sowie auf Notarzteinsatzfahrzeugen und Rettungshubschraubern zum Einsatz. Die Ausbildung wird seit 1989 gesetzlich im Rettungsassistentengesetz (RettAssG) und ergänzend in der Rettungsassistenten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (RettAssAPrVO) geregelt.
Um an der Ausbildung zum Rettungsassistenten teilzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen werden:
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (Vorlage beglaubigte Kopie),
- Vollendung des 18. Lebensjahres (Vorlage beglaubigte Kopie Personalausweis),
- Amtliches Führungszeugnis und
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit.
Das Bildungszentrum bietet Ihnen drei Möglichkeiten der Ausbildung zum Rettungsassistenten an: