Ziel der einjährigen Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/in ist die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Pflege und Betreuung alter Menschen unter Anleitung einer Fachkraft erforderlich sind.
Grundlage für diese Ausbildung, die mindestens 700 Stunden schulische Ausbildung und 900 Stunden praktische Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung umfasst, ist das Hessische Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und zur Ausführung des Altenpflegegesetzes (Hessisches Altenpflegegesetz – HAltPflG) sowie der Rahmenlehrplan für die hessische Altenpflegehilfe in der Entwurfsfassung.
Der nächste Ausbildungsgang beginnt mit dem neuen Ausbildungsjahr im August 2012 und endet im August 2013. Für weitere Informationen nehmen Sie bitten direkten Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihres Ausbildungswunschs.
Sie sind in der Leitung einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung tätig? Dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir Sie unverbindlich über die Möglichkeiten einer Förderung beraten können.